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QUALIFIZIERTE ANLEGER IM SINNE VON Art. 10 Abs. 3
a. beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken,
     Effektenhändler, Fondsleitungen sowie Vermögensverwalter
     kollektiver Kapitalanlagen,
b. beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen,
c. öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeein-
     richtungen mit professioneller Tresorerie,
d. Unternehmen mit professioneller Tresorerie,
e. vermögende Privatpersonen, welche direkt oder indirekt
     über Finanzanlagen von mindestens 2 Millionen Franken
     netto verfügen,
f.  Anleger, die mit einem beaufsichtigten Finanzintermediär
     einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abge-
     schlossen haben (wie Banken, Effektenhändler, Fondslei-
     tungen sowie Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen).
g. Unabhängige Vermögensverwalter und Anleger, die mit diesen
     einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abge-
     schlossen haben, sofern:
     (i) der Vermögensverwalter als Finanzintermediär dem Geld-
           wäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 (GwG) unterstellt ist
           (Art. 2 Abs. 3 Bst. e GwG);
     (ii) der Vermögensverwalter den Verhaltensregeln einer
           Branchenorganisation untersteht, die von der FINMA als
           Mindeststandards anerkannt sind; und
     (iii) der Vermögensverwaltungsvertrag den anerkannten Richt-
           linien einer Branchenorganisation entspricht.

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RECHTLICHE HINWEISE

ALLGEMEIN
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(nachfolgend “Swiss Fund Platform“ genannt). Die Website dient ausschliesslich Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Finanzprodukten dar. Benutzer der Swiss Fund
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siert werden. Swiss Fund Platform empfiehlt, diesen Disclaimer regelmässig von Neuem zu lesen, um sich mit
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Zwecke oder für eine dritte Partei), erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG NACH DOMIZIL UND ANLEGERKATEGORIE
Diese Swiss Fund Platform Website richtet sich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 des Kollektiv-
anlagengesetzes mit Domizil in der Schweiz. Als qualifizierte Anleger gelten:
a. beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen sowie Vermögensverwalter
    kollektiver Kapitalanlagen,
b. beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen,
c. öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie,
d. Unternehmen mit professioneller Tresorerie,
e. vermögende Privatpersonen, welche direkt oder indirekt über Finanzanlagen von mindestens 2 Millionen Franken
    netto verfügen,
f.  Anleger, die mit einem beaufsichtigten Finanzintermediär einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abge-
    schlossen haben (wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen sowie Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen).
g. Unabhängige Vermögensverwalter und Anleger, die mit diesen einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag
    abgeschlossen haben, sofern:
    (i)   der Vermögensverwalter als Finanzintermediär dem Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 (GwG) unterstellt 
          ist (Art. 2 Abs. 3 Bst. e GwG);
    (ii)  der Vermögensverwalter den Verhaltensregeln einer Branchenorganisation untersteht, die von der FINMA als 
          Mindeststandards anerkannt sind; und
    (iii) der Vermögensverwaltungsvertrag den anerkannten Richtlinien einer Branchenorganisation entspricht.

Der Benutzer der Swiss Fund Platform Website muss beim erstmaligen Einstieg sein Domizilland auswählen sowie
bestätigen, zu welcher Anlegerkategorie er gehört. Der Zugriff auf diese Website ist auf qualifizierte Anleger in
der Schweiz beschränkt, alle anderen Personen erhalten keinen Zugriff. Die auf dieser Website enthaltenen kollektiven
Kapitalanlagen wurden nicht zum Vertrieb in oder von der Schweiz aus genehmigt, die betreffenden kollektiven
Kapitalanlagen dürfen deshalb in der Schweiz nicht angeboten oder öffentlich vertrieben werden. Einzelne kollektive
Kapitalanlagen, welche in der Schweiz genehmigt sind, werden auf der Website entsprechend spezifiziert.

KEIN ANGEBOT / UNVERBINDLICH
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den Fondsgesellschaften selber und werden ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch sowie zu Informations-
zwecken bereitgestellt. Die Informationen und Dokumente können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
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Entscheide gefällt werden. Interessierten Personen wird empfohlen, sich von ihren eigenen professionellen und
qualifizierten Beratern beraten zu lassen. Anlagen in die auf der Swiss Fund Platform Website beschriebenen kollek-
tiven Kapitalanlagen sollten nur getätigt werden, nachdem der entsprechende Fondsprospekt und vereinfachte
Prospekt sowie der Jahres- bzw. Halbjahresbericht mit allen darin enthaltenen rechtlichen Basisinformationen aus-
führlich studiert wurde.
Die publizierten Informationen stellen keine Empfehlung, kein Angebot, keine Aufforderung zum Erwerb/Verkauf
von kollektiven Kapitalanlagen oder zur Tätigung von Transaktionen und auch nicht zum Abschluss irgendeines
Rechtsgeschäftes dar.

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Die Wertentwicklung von kollektiven Kapitalanlagen ist stetigen Schwankungen unterworfen. Die Wertentwicklung
der kollektiven Kapitalanlagen in der Vergangenheit ist kein Indiz für eine zukünftige Performance. Aus diesem
Grund ist eine gute historische Performance keine Garantie für eine positive Wertentwicklung in der Zukunft. Die
dargestellte Performance lässt allfällige bei der Zeichnung und Rücknahme von Anteilen erhobene Kommissionen
und Kosten unberücksichtigt. Solche Kommissionen und Kosten wirken sich nachteilig auf die Performance aus.
Sollte die Währung, in der die Performance ausgewiesen wird, nicht mit der Referenzwährung des Anlegers überein-
stimmen, ergeben sich für diesen zusätzliche Risiken aus Währungsschwankungen, welche den Wert seiner Anlage
positiv oder negativ beeinflussen können. Swiss Fund Platform kann demnach die Werterhaltung (oder gar Wertstei-
gerung) des investierten Kapitals weder gewährleisten noch garantieren.

IMMATERIALGÜTERRECHTE VON SWISS FUND PLATFORM AG
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schaften oder anderen Gesellschaften wiedergegeben, so geschieht dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung
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Die auf dieser Website enthaltenen kollektiven Kapitalanlagen stellen keine Empfehlungsliste von Swiss Fund
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tiven Kapitalanlagen. Sie besitzen oder besassen aber möglicherweise Anteile an den aufgeführten kollektiven
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juristischen oder natürlichen Personen möglicherweise in Beziehung mit den betreffenden Fondsgesellschaften/
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Zürich, 16. Januar 2012

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